§1 Geltungsbereich
- Es gelten stets und ausschließlich die nachfolgenden AGB.
- Die nachfolgenden AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie bei Folgegeschäften nicht ausdrücklich nochmals mit einbezogen werden.
- Von diesen AGB abweichende (Individual-) Vereinbarungen auf unserer Auftragsbestätigung haben stets Vorrang.
§2 Unser Liefer- und Leistungsspektrum
- Wir liefern u.a. Hard- und Software verschiedener Hersteller, sowie von uns selbst entwickelte Software. Soweit vereinbart, installieren wir Hardware und/oder Software.
- Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, technische Daten, Programmbeschreibungen) sowie bildliche Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen von Hardwarekomponenten) geben nur Anhaltspunkte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften, sondern bloße Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung dar.
- Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Solche Abweichungen begründen keine Nacherfüllungs- bzw. Gewährleistungsrecht des Kunden.
- Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben der Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu unseren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche, soweit nicht kostenpflichtig beauftragt, müssen wir nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
- Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können wir dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist.
- Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Er ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist dann berechtigt, wenn er uns durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, wir haben einen festen Termin schriftlich bestätigt.
- An Abbildungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Spezifikationen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns das Eigentum und/oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien, auch in elektronischer Form, an uns zurückzugeben.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. Soweit bei uns und dem Kunden die Voraussetzungen vorliegen, kann die vorstehende Bestätigung/Ergänzung/Abänderung auch in der elektronischen Form nach § 126a BGB vorgenommen werden.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungs- und/oder Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert nach den vereinbarten Stundensätzen bzw. Preisen berechnet. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifischen Preisvereinbarungen, werden erteilte Aufträge zu unseren am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreisen ausgeführt.
- Die Preise gelten ab unserem Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung, Versand- und Transportspesen, Versicherung, Installation und Benutzereinweisung.
- Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
- Unsere Entgeltforderungen werden mit Ablauf von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen bzw. Teilgewerke abzurechnen.
- Skonto wird nicht gewährt.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Können wir einen höheren Zinsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen in Rechnung zu stellen.
- Die AGB hinsichtlich unserer Zahlungsbedingungen sind vertragswesentliche Hauptleistungspflichten.
- Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden auszugehen ist, können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon behalten wir uns vor, in folgenden Fällen die Lieferung von Hardware und/oder Software per Nachnahme vorzunehmen:
- Der Kunde kauft zum ersten Mal bei uns.
- Der Kunde überschreitet mit dem Kauf und der Summe der offenen, noch nicht fälligen Rechnungen die zwischen ihm und uns vereinbarte Kreditlinie.
- Der Kunde hat in vorangegangenen Geschäften das vereinbarte Zahlungsziel überschritten.
- Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten sind.
- Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
§5 Lieferung
- Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde uns die für die Durchführung des Auftrages benötigten bzw. vereinbarten Unterlagen bzw. Informationen zur Verfügung gestellt hat. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend.
- Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
- Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige vertragliche Mitwirkungs- bzw. Nebenpflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Kommt der Kunden seinen (neben-) vertraglichen Pflichten nicht oder verspätet nach oder gerät er mit einer solchen Verpflichtung in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem dieser in Verzug geraten ist oder seinen Verpflichtungen nicht nachkam.
- Im Falle des Liefer- und/oder Leistungsverzugs kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist von mindestens vier Wochen, gerechnet ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns, vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Liefer- und/oder Leistungsverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung und/oder Leistung länger als 1 1/2 Monate nicht erfolgt. Ansprüche auf Schadenersatz (einschließlich etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet des § 10 dieser AGB ausgeschlossen. Gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
- Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie etwa höhere Gewalt oder von uns nicht beeinflussbare Verzögerungen bei einem Vorlieferanten bzw. bei einem in den Auftrag eingebundenen Dritten, berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Sollten solche Ereignisse auftreten, werden wir sie dem Kunden unverzüglich mitteilen.
§6 Gefahrübergang
- Gefahrenübergang für von uns auszuliefernde Sachen geht mit Übergang der Sache auf den Ausliefernden auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch bei Sachen, die dem Kunden zu Test- oder Vorführzwecken übersandt werden sollen.
- Ebenso erfolgt dieser Gefahrenübergang auf den Kunden, wenn sich die Auslieferung durch Umstände verzögert, die beim Kunden liegen.
- Eine Versicherung gegen Transportschaden erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
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